Hans-Heider Becker, Dipl.-Ing. Architekt

Energetisches Bauen

Zum 1. Mai 2014 trat in Deutschland eine neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Diese setzt die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um und soll die Energiewende vorantreiben. Die Novelle unterscheidet zwischen bedingten und unbedingten Anforderungen. Nach einer Übergangsfrist sind die unbedingten Anforderungen zwingend umzusetzen. Hierzu gehören der Wärmeschutz der obersten Geschossdecke sowie der Austausch alter Heizkessel. 

Die KfW Bank fördert energieeffiziente Maßnahmen gemäß dem Standard KfW-Effizienzhaus. Ein KfW-Effizienzhaus 100 entspricht den Vorgaben der EnEV für den Neubau. Auch im Bestand kann durch eine Gebäudesanierung eine enorme Energieeffizienz erzielt werden. Maßnahmen wie die gezielte Wärmedämmung, Erneuerung der Fenster oder Sonnenschutzeinrichtungen sowie ein Austausch alter Heizungen reduzieren nicht nur den Energieverlust und die Betriebskosten, sondern erhöhen auch den Wohnkomfort. Zum 1. April 2012 führte die KfW zusätzlich den Standard KfW-Effizienzhaus Denkmal ein. Damit werden die Fördervoraussetzungen für die Sanierung von Denkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz erleichtert. Das betrifft vor allem die Sanierung der Gebäudehülle (Fassade), die bei Altbauten oft besonders aufwendig gestaltet und daher schwierig zu dämmen ist. Beim Standard „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ wird vorrangig auf den Jahresprimärenergiebedarf und weniger auf die Wärmedurchlässigkeit der Gebäudeaußenhülle abgestellt.

 


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